Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer als dem Vorsitzenden und aus offiziellen, gewählten und berufenen Mitgliedern:
Pfarrgemeinderats-Vorstand:
weitere Mitglieder:
Die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinde- und Pfarrkirchenrat ist ehrenamtlich.
Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre.
2022-2027